Weiterbildungen durch die Swiss Ballooning Academy SBA
Erweiterungen der BPL Lizenz
Mit dem Erwerb einer BPL (Balloon Pilot Licence) ist der Grundstein für ein spannendes Hobby mit Erweiterungsmöglichkeiten gelegt. Wer möchte, kann sich sogar eine Gewerbliche Grundlage erarbeiten.
Nach Abschluss der Grundausbildung darf eine Ballonpilotin oder ein Ballonpilot private Fahrten mit bis zu 3 Passagieren und einer maximalen Ballongrösse von 3’400 m3 durchführen.
In den folgenden Abschnitten sind die Erweiterungsmöglichkeiten bis hin zur gewerblichen Lizenz aufgezeigt. weiterführende Infos findet man jeweils auf der Webseite der SBA.
Gruppenerweiterung
Heissluftballone sind in Gruppen gemäss ihrem Volumen gegliedert.
Gruppe A
Gruppe B
Gruppe C
Gruppe D
bis 3’400 m3
bis 6’000 m3
bis 10’500 m3
grösser 10’500 m3
0 – 100 h
ab 100 h
ab 200 h
ab 300 h
Die Grundausbildung wird auf Heissluftballonen bis 3400 m3 durchgeführt. Die ersten 100 Stunden müssen auf dieser Gruppe A durchgeführt werden. Danach kann mit einer kleinen Ausbildung durch eine ATO/DTO (Ballonfahrschule) auf die Gruppe B weitergebildet werden. Ist die Gesamterfahrung auf 200 Stunden angewachsen, kann wiederum durch eine Ausbildung auf die Gruppe C und nach 300 Stunden auf die Gruppe D weitergebildet werden.
Nachtfahrtberechtigung
Die Grundausbildung erlaubt nur Fahrten am Tag. Wer schon einmal eine Nachfahrt erleben durfte weiss, die Nacht hat ebenso ihre Reize, besonders wenn man bei Vollmond mit dem Gasballon unterwegs ist.
Um die Nachtfahrt Erweiterung zu erlagen, braucht es 2 Schulungsfahrten mit einem Fahrlehrer einer ATO/DTO (Ballonfahrschule).
Fesselaufstieg
An Veranstaltungen und Festern sieht man manchmal einen Heissluftballon der an gesicherten Seilen 30-50 Meter in die Höhe gelassen wird. Diese sogenannten Fesselfahrten bedürfen einer Weiterbildung mit einem Fahrlehrer einer DTO/ATO (Ballonfahrschule).
Nebelstartberechtigung
Grundsätzlich muss in der Luftfahrt ein Minimum an Sicht gewährleistet sein, um starten zu dürfen. Für Ballonfahrer gibt es eine besondere Ausnahme bei Bodennebel oder sehr tiefer Nebeluntergrenze. Diese Nebelstartberechtigung ist nur in der Schweiz gültig und braucht eine theoretische Weiterbildung bei einem Fahrlehrer welcher über eine Ausbildungsberechtigung für Nebelstart verfügt.
Klassenerweiterung Gasballon
Nach der Grundausbildung auf dem Heissluftballon kann auf den Gasballon umgeschult werden. Diese Ausbildung umfasst fünf Schulungsfahrten auf einem Gasballon mit einem FI(B), eine Theorieausbildung, die im Sinne einer Differenzschulung die Besonderheiten von Gasballonen im Vergleich zum Heissluftballon ausbildet, und eine praktische Prüfung mit einem FE(B) (Examiner)
Gewerbliche Berechtigung ComOps
Wer Ballonfahrten kommerziell anbieten möchte, braucht neben einer gewerblichen Bewilligung, auch einen ComOps (Commercial Operation) Eintrag in seiner EASA Lizenz. Damit kann man auch international als kommerzieller Ballonpilot bei einem Ballonunternehmen tätig werden. Dafür muss man 18 Jahre alt sein, über 50 Stunden Ballonerfahrung verfügen und eine Prüfung bei einem FE(B) (Examiner) ablegen. Die SBA bietet eine Ausbildung zur Vorbereitung auf die ComOps Prüfung an.
Fahrlehrerberechtigung FI(B)
Die Krönung der Weiterbildungen ist die Fahrlehrerberechtigung. Einen Ballon fahren zu können, braucht Entscheidungswillen und die Freude mit den Elementen Wetter und Wind umzugehen. Dieses Wissen weiterzugeben ist der Höhepunkt der Ballonfahrer Karriere. Dazu braucht es natürlich ebenfalls eine Weiterbildung.