News-Beitrag

Rechtschutzversicherung für SBAV-Piloten

Der SBAV hat gemeinsam mit der AXA-ARAG eine Rechtsschutzversicherung erarbeitet, die ganz speziell auf die Bedürfnisse von Ballonpiloten:innen und -haltern:innen zugeschnitten ist. Sie deckt insbesondere auch jene Rechtsschutzrisiken ab, die von gängigen Rechtsschutzversicherungen nicht gedeckt werden, auch nicht in diesem Umfang durch die Rechtsschutzversicherung des AeCS bei der CAP.

Darin enthalten sind beispielsweise:

  • Auseinandersetzungen mit dem BAZL und ausländischer Aufsichtsbehörden wegen Verletzung der Meldepflichten oder Luftraumverletzungen
  • Verkehrsrechtsschutz für Nachfahrende, auch wenn diese selber keine Rechtsschutzversicherung haben
  • Rechtsschutz im Zusammenhang mit ADR oder Zollfragen
  • Teilnahme an Wettfahrten
  • Versicherungsdeckung auch für Vereine als Halter

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