Nebelstart

Bei Boden- oder Hochnebel abheben dürfen (nationale Berechtigung, nur in der Schweiz gültig). Art. 53 lit. b VABFP (Anhang 8 VABFP)

Berechtigung

Obschon der Start bei Boden- oder Hochnebel den Sichtflugbedingungen gemäss SERA nicht entspricht, ist ein Start unter solchen Bedingungen in der Schweiz auf der Basis der VABFP (in Kraft seit 01.03.2021) weiterhin zulässig, sofern der PIC über die nationale Berechtigung zum Abflug bei Boden- oder Hochnebel (Nebelstartberechtigung) verfügt.

Die Ausbildung kann bei der SBA absolviert werden. Es gibt keine Kriterien zur Aufrechterhaltung.

Voraussetzungen

Der Erwerb der Nebelstartberechtigung setzt Folgendes voraus:

  1. Eine in der Schweiz ausgestellte gültige BPL-Lizenz (Art. 53 lit. a VABFP); und

  2. eine Theorieausbildung, die den Anforderungen von Anhang 8 VABFP entspricht.

Bewerber mit Pilotenlizenzen, die im Ausland ausgestellt sind, benötigen eine Kontaktadresse in der Schweiz (Art. 55 VABFP i.V.m. Art. 6 Abs. 1 VABFP). Die Mitgliedschaft beim SBAV erfüllt diese Voraussetzung.

Ausbildungsprogramm

Die Ausbildung richtet sich nach dem Ausbildungsprogramm ANH 801d, das sich inhaltlich nach Anhang 8 VABFP richtet und folgende Ausbildungsthemen abdeckt:

  1. Gesetzliche Voraussetzungen:

    1. Gesetzliche Grundlagen (nationale und europäische Vorschriften) für Abflüge bei Boden- oder Hochnebel

    2. Voraussetzungen der Zulässigkeit von Abflügen bei Boden- oder Hochnebel

    3. Besondere Ausrüstungs- und Verfahrensvorschriften

    4. Inhalt der Berechtigung gemäss dieser Verordnung

  2. Flugleistung und Flugplanung:

    1. Besonderheiten bei der Flugplanung

    2. Einflüsse von Boden- oder Hochnebel auf die Flugleistung und auf die Gas- bzw. Ballastplanung

  3. Menschliches Leistungsvermögen:

    1. Einfluss von Nebel auf die räumliche Orientierung

    2. Desorientierung

  4. Meteorologie:

    1. Grundlagen der Entstehung und der Entwicklung von Boden- und Hochnebel

    2. Typische Wetterlagen

    3. Verfügbarkeit und Auswertung von meteorologischen Informationen

    4. Methoden zur Bestimmung der Unter- und Obergrenzen und der Dicke einer Nebelschicht

    5. Wind und Turbulenzen

  5. Navigation:

    1. Besonderheiten der üblichen terrestrischen und elektronischen Navigationsverfahren bei Boden- und Hochnebel

    2. Sicherstellen der Hindernisfreiheit

  6. Betriebliche Verfahren:

    1. Besonderheiten des Abflugs und des Steigflugs bei Boden- oder Hochnebel; Sicherstellen der erforderlichen Steigkraft

    2. Sprechfunkverfahren bei Abflügen bei Boden- oder Hochnebel

    3. Vermeiden von Kollisionen mit anderen Luftahrzeugen und Hindernissen

    4. Notverfahren

Nächste Ausbildung

Die Ausbildung wird periodisch durch die SBA im Rahmen von Sicherheitsseminaren oder bei grösseren Ballonmeetings etc. angeboten.

Bitte zur Absprache der Einzelheiten der Ausbildung mit der Swiss Balloning Academy in Kontakt treten.

Kosten

Die Kosten für die Ausbildung belaufen sich auf CHF 50. Bei Sicherheitsseminaren sind die Kosten im Teilnehmerbeitrag an das Sicherheitsseminar beinhaltet.

Grundlagen

Regulatorische Grundlagen

Art. 53 lit. b VABFP und Anhang 8 VABFP

Recency

Es bestehen keine Anforderungen, die zur Aufrechterhaltung der Nebelstartberechtigung zu erfüllen sind.