BPL-Theoriekurs

Die Freiheit da oben ist zwar nicht ganz grenzenlos, aber es gibt kaum etwas schöneres, als die Welt aus der Vogelperspektive zu betrachten. Werde Ballonpilot !

Der Weg ist das Ziel. Und das gilt ganz besonders für den anspruchsvollen Weg zum Erwerb der EASA Ballonpilotenlizenz (BPL-Lizenz).

Anforderungen

  • Das Mindestalter für den Erwerb einer BPL-Lizenz beträgt 16 Jahre. (Zeitpunkt der Prüfung) Für den Ausbildungsbeginn gibt es kein Mindestalter.

  • Flugschüler müssen mindestens 14 Jahre alt sein, um Alleinfahrten durchführen zu dürfen.

  • Es braucht eine Theorie- und eine Praxisausbildung. Mit jeweils entsprechender Prüfung durch das BAZL.

Wer Ballonpilot werden will, durchläuft eine spannende und anspruchsvolle Ausbildung. Es ist eine Zeit, in der Mann und Frau sich in der Freizeit voll auf das Ballonfahren konzentrieren muss. Dranbleiben ist gefragt und es braucht eine gute Portion Selbstdisziplin, um den Theorie-Stoff zu erlernen.

Es braucht keine Vorbildung, nur einen offenen Geist, viel Neugier und den Willen, sich dahinterzuklemmen. Es gibt Landwirte, Anwälte, Polizisten, Ärztinnen, Lehrerinnen, Gastronomen, Sanitäre und Journalistinnen unter den Ballonpiloten – es sind bei uns sämtliche Berufe vertreten, jung und etwas älter, Frauen und Männer.

Ausbildungsdauer

Die gesamte Ausbildung zum Ballonpiloten dauert in der Regel 12 bis 18 Monate, in denen viel Spannendes erlernt wird. Die Ausbildung umfasst:

  1. Neun Theoriefächer,

  2. praktische Funkausbildung,

  3. 16-25 Stunden praktische Fahrtausbildung mit einem Fahrlehrer (so nennen wir unsere Fluglehrer)
    mit mindestens 10 Befüllungen und 20 Starts und Landungen, idealerweise aufgeteilt auf alle Jahreszeiten, und

  4. eine beaufsichtigte Alleinfahrt mit einer minimalen Dauer von 30 Minuten.

Ausbildungsinhalt

Der Kurs richtet sich nach dem Ausbildungsprogramm der SBA, das den Anforderungen von BFCL.130(a) und BFCL.135 entspricht und es berücksichtigt zudem die Theorieausbildungsrichtlinien des BAZL vom 20.11.2019 (Teil I und Teil II).

Die theoretische Ausbildung besteht aus Unterrichts-Lektionen, Lerngruppenarbeit, Repetitionsveranstaltungen und schliesslich schriftlichen Prüfungen in diesen 9 Fächern: welche gemäss EASA Part-BFCL vorausgesetzt sind:

  • 10 – Luftrecht
  • 20 – Allg. Luftfahrzeugkenntnis
  • 30 – Flugleistung und Flugplanung
  • 40 – Mensch. Leistungsvermögen
  • 50 – Meteorologie
  • 60 – Navigation
  • 70 – Betriebsverfahren
  • 80 – Grundlagen des Fluges
  • 90 – Radiotelefonie / Funkverfahren

 

Der Kurs schliesst mit der Theorieprüfung des BAZL an einem der vom BAZL publizierten Prüfungstermine ab.

Vor Kursbeginn muss ein Grundlagentraining absolviert werden. Die Schulzeit liegt meist schon etwas zurück und das Grundlagenwissen sowie die Grundrechenarten müssen zu Kursbeginn up to date sein. Nach der Kursanmeldung bekommst du den Zugang zum Kursmodul Grundlagentraining, welches online absolviert wird.

Programm und Anmeldung

Die Ausbildung erfolgt über die Ballonfahrschule des SBAV, die Swiss Ballooning Academy

Der nächste Kurs startet am 02.11.2024. Anmeldefrist bis 15.10.2024