Nachtfahrt

Nachtfahrten durchführen. BFCL.210

Berechtigung

Die BPL-Lizenz berechtigt zu Ballonfahrten mit der entsprechenden Klasse und Gruppe unter VFR-Bedingen bei Tag. Um Fahrten unter VFR-Bedingungen bei Nacht (NVFR) mit Ballonen durchführen zu können, wird eine Nachtflugberechtigung (Rating) benötigt. Eine einmal erworbene Nachtflugberechtigung ist ohne Weiteres auf allen Ballonklassen und -gruppen gültig.

Die Ausbildung kann bei der SBA absolviert werden.

Voraussetzungen

Der Erwerb der Nachtflugberechtigung (Rating) setzt Folgendes voraus:

  1. Gültige BPL-Lizenz und Klassenberechtigung für diejenige Klasse an Ballonen, auf der die erforderlichen Schulungsfahrten absolviert werden; und

  2. Mindestens zwei Schulungsfahrten bei Nacht von jeweils mindestes einer Stunde.

GM1 BFCL.219(c) hält ausdrücklich fest, dass die vorgenannten zwei Schulungsfahrten nur als absolutes Minimum zu sehen sei und bei dieser Ausbildung in besonderer Weise auf die Erfahrung des Auszubildenden Rücksicht zu nehmen sei.

Ausbildungsprogramm

Die Ausbildung richtet sich nach dem Ausbildungsprogramm ANH 781d, das sich inhaltlich nach AMC1 BFCL.210(b) und AMC1 BFCL.330(b)(b)(2)(v)(Exercise 19)(b) richtet und folgende Ausbildungsthemen abdeckt:

  1. Medizinische oder physiologische Aspekte des Sehens in der Nacht;

  2. Flugplanung in der Nacht, unter Berücksichtigung der Hindernisse am Boden, minimale Sichtweiten (VMC) bei Nacht, Lufträume;

  3. der Gebrauch von Licht für das Aufrüsten;

  4. Ausrüstung mit einem Handscheinwerfer, u. a. für die Vorflugkontrolle;

  5. Gebrauch von externen Lichtern (AACL) und Instrumentenbeleuchtung;

  6. Verfahren beim Abflug in der Nacht;

  7. Verfahren beim Gebrauch von Checklisten in der Nacht;

  8. Notverfahren in der Nacht;

  9. Navigationsgrundsätze in der Nacht;

  10. Vorbereitung und Gebrauch von Navigationskarten (z. B. Markieren von heller beleuchteten Gebieten mit Leuchtstift).

Es wird bei der Ausbildung auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen des Auszubildenden Rücksicht genommen.

Nächste Ausbildung

Die Ausbildung wird auf Antrag eines Auszubildenden hin angeboten und individuell durchgeführt.

Bitte zur Absprache der Einzelheiten der Ausbildung mit der Swiss Balloning Academy in Kontakt treten.

Kosten

Die Kosten für die Ausbildung belaufen sich auf:

  1. Kosten für mindestens zwei Ausbildungsfahrten gemäss den Ansätzen der betreffenden Ausbildner.

  2. Administrative Kosten von CHF 75 für den Aufwand der SBA.

Grundlagen

Regulatorische Grundlagen

Auszug aus der Durchführungsverordnung (EU) 2020/357 der Kommission vom 4. März 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/395 in Bezug auf Ballonpilotenlizenzen

BFCL.210 Nachtflugberechtigung

a) Ein BPL-Inhaber darf die mit seiner Lizenz verbundenen Rechte unter VFR-Bedingungen bei Nacht nur dann ausüben, wenn er über eine Nachtflugberechtigung nach diesem Punkt verfügt.

b) Ein Antragsteller für den Erwerb einer Nachflugberechtigung muss mindestens zwei Schulungsflüge bei Nacht von jeweils mindestens einer Stunde absolviert haben.

c) Der Abschluss der Ausbildung für die Nachtflugberechtigung muss in das Bordbuch eingetragen und von dem für die Ausbildung verantwortlichen FI(B) unterzeichnet werden.

NOTA: Bitte noch die zugehörigen AMC allfälligen GM beachten, die am einfachsten im EASA Balloon Rule Book konsultiert werden können.

Recency

Für die Aufrechterhaltung der Nachtflugberechtigung bestehen keine Recency-Vorschriften.