Fesselaufstieg

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Fesselballonfahrten durchführen. BFCL.200

Berechtigung

Gefesselte Ballonfahrten werden häufig an Veranstaltungen durchgeführt und bergen wegen den dynamischen Kräften an der Verankerung und wegen dem meist erhöhten Aufkommen an Pax und Zuschauern zusätzliche Risiken gegenüber freien Ballonfahrten. Darum ist gemäss FCL.200 eine zusätzliche Berechtigung (Rating) erforderlich.

Die Ausbildung kann bei der SBA absolviert werden.

Voraussetzungen

Der Erwerb der Berechtigung zum Fesselaufstieg setzt Folgendes voraus:

  1. Gültige BPL-Lizenz und Klassenberechtigung für diejenige Klasse an Ballonen, für die die Fessel-Berechtigung beantragt wird (zumeist Heissluftballone); und

  2. Mindestens zwei Ausbildungsfahrten, wo der Ballon jeweils mindestens 20 m aufsteigt.

Ausbildungsprogramm

Die Ausbildung richtet sich nach dem Ausbildungsprogramm ANH 771d, das sich inhaltlich nach AMC1 BFCL.330(b)(b)(2)(v)(Exercise 18)(b) richtet und folgende Ausbildungsthemen abdeckt:

  1. Vorbereitungen am Boden;

  2. Eignung der Wetterverhältnisse;

  3. Fesseltechniken und Fesselausrüstung;

  4. Gewichtsbegrenzungen;

  5. Kontrolle von Bodenmannschaft und Zuschauern (sog. «crowd control»):

  6. Kontrollen und Briefings vor dem Abheben,

  7. Heizen für ein kontrolliertes Abheben und Steigen;

  8. Einsatz der Bodenmannschaft und der Ablauf von „hands-on und hands-off“;

  9. Wechseln bzw. Ein- und Aussteigen von Passagieren;

  10. Beurteilung von Windverhältnissen und allfälligen Hindernissen;

  11. Kontrolliertes Steigen auf eine vorbestimmte Höhe (mindestens 60ft/20m AGL) mit kontrolliertem Landen.

Es wird bei der Ausbildung auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen des Auszubildenden Rücksicht genommen.

Nächste Ausbildung

Die Ausbildung wird auf Antrag eines Auszubildenden hin angeboten und individuell durchgeführt.

Bitte zur Absprache der Einzelheiten der Ausbildung mit der Swiss Balloning Academy in Kontakt treten.

Kosten

Die Kosten für die Ausbildung belaufen sich auf:

  1. Kosten für mindestens zwei Ausbildungsfahrten gemäss den Ansätzen der betreffenden Ausbilder.

  2. Administrative Kosten von CHF 75 für den Aufwand der SBA.

Grundlagen

Regulatorische Grundlagen

Auszug aus der Durchführungsverordnung (EU) 2020/357 der Kommission vom 4. März 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/395 in Bezug auf Ballonpilotenlizenzen

BFCL.200 Berechtigung für den Fesselaufstieg mit Heißluftballonen

a) Ein BPL-Inhaber darf Fesselaufstiege mit Heißluftballonen nur dann durchführen, wenn er über die entsprechende Berechtigung nach diesem Punkt verfügt.

b) Für die Erteilung einer Berechtigung für den Fesselaufstieg mit Heißluftballonen muss der Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. er muss über Rechte für die Klasse der Heißluftballone verfügen,

2. er muss zunächst mindestens zwei Fesselaufstiege mit Heißluftballonen als Schulungsflüge absolviert haben.

c) Der Abschluss der Ausbildung für den Fesselaufstieg mit Heißluftballonen muss in das Bordbuch eingetragen und von dem für die Ausbildung verantwortlichen FI(B) unterzeichnet werden.

d) […]

NOTA: Bitte noch die zugehörigen AMC und allfälligen GM beachten, die am einfachsten im EASA Balloon Rule Book konsultiert werden können.

Recency

Auszug aus der Durchführungsverordnung (EU) 2020/357 der Kommission vom 4. März 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/395 in Bezug auf Ballonpilotenlizenzen

BFCL.200 Berechtigung für den Fesselaufstieg mit Heißluftballonen

a) Ein BPL-Inhaber darf Fesselaufstiege mit Heißluftballonen nur dann durchführen, wenn er über die entsprechende Berechtigung nach diesem Punkt verfügt.

b) […]

c) […]

d) Ein Pilot, der über eine Berechtigung für den Fesselaufstieg mit Heißluftballonen verfügt, darf seine Rechte nur ausüben, wenn er in den 48 Monaten vor dem geplanten Flug mindestens einen Fesselaufstieg mit einem Heißluftballon durchgeführt hat, oder, sofern er einen solchen Flug nicht absolviert hat, er einen Fesselaufstieg mit einem Heißluftballon mit Fluglehrer oder im Alleinflug unter der Aufsicht eines FI(B) durchgeführt hat. Der Abschluss eines solchen Flugs mit Fluglehrer oder eines solchen Alleinflugs unter Aufsicht muss in das Bordbuch des Piloten eingetragen und vom FI(B) unterzeichnet werden.

NOTA: Bitte noch die zugehörigen AMC und allfälligen GM beachten, die am einfachsten im EASA Balloon Rule Book konsultiert werden können.