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EASA

Die Schweiz hat ein Opt-Out in Anspruch genommen, wodurch die Ballonfahrschulen und Segelflugschulen noch bis am 07.04.2020 nach nationalem Recht betrieben werden durften. Ab dem 08.04.2020 müssen diese Organisationen nach EU-Recht zugelassen oder deklariert sein.

Die SBA ist durch die folgenden Erlasse der EASA reglementiert:

  1. Verordnung (EU) 2018/395 der EU-Kommission vom 13. 03.2018 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen sowie für die Lizenzerteilung für die Flugbesatzung von Ballonen gemäss der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates (Part-BOP und Part-BFCL),

    Zusammen mit den anwendbaren AMC und GM sind diese für alle Piloten wesentlichen Vorschriften im Balloon Rule Book zusammengefasst.

  2. Verordnung (EU) 2018/1119 der EU-Kommission vom 31.07.2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 im Hinblick auf erklärte Ausbildungsorganisationen (Part-DTO).

    Zusammen mit den anwendbaren AMC und GM sind diese für die Flugausbildung wesentlichen Vorschriften in den Easy Access Rules DTO zusammengefasst.

Ab dem 08.04.2021 dürfen nur noch Lizenzen ausgestellt werden, die auf einer Ausbildung beruhen, die nach Part-BFCL begonnen und absolviert wurde.

DTO-Grundlagen

Die wesentlichen Grundlagendokumente der SBA können hier heruntergeladen werden:

  1. DTO-Handbuch mit Sicherheitsstrategie (Ausgabe 3, Revision 0; Stand 27.12.2020)

  2. Deklaration gemäss DTO.GEN.115 (Stand 27.12.2020; ANH 211)

  3. Empfangsbestätigung Deklaration vom 27.12.2020 (06.02.2021)

  4. Versicherungen (Stand 27.12.2020, ANH 321)

  5. Risikomanagement (Stand 27.12.2020, ANH 501)

Die folgenden Formulare können für angeschlossene Instruktoren oder Instruktoren, die sich für einen Anschluss interessieren, nützlich sein:

  1. Erklärung Ballonclub über Anschluss an SBA (Stand 27.12.2020; ANH 401)

  2. Erklärung Instruktoren über Anschluss an SBA (Stand 27.12.2020; ANH 405)

  3. Benützungserklärung für Luftfahrzeuge (Stand 27.12.2020; ANH 411)

  4. Ausbildungserklärung für Auszubildende (Stand 27.12.2020; ANH 421)

Ausbildungsprogramme

Die Ausbildungsprogramme decken die in der Deklaration gemäss DTO.GEN.115 deklarierten Ausbildungen ab. Dies umfasst alle Ausbildungen gemäss Part-BFCL, gegenwärtig mit folgenden Ausnahmen:

  • BPL-Lizenz GB (Grundausbildung auf Gasballon),

  • Klassenwechsel auf Heissluft-Luftschiff (AMC1 BFCL.150(c)(2)),

  • Ausbildung gemäss BFCL.430 für die FE(B)-Berechtigung.

Die SBA bietet folgende Ausbildungen und Auffrischungskurse an:

  1. BPL-Lizenz (Heissluftballon)

    1. BPL-Theorieausbildung BFCL.130(a) + 135
      (Ausgabe 3, Revision 0; Stand 27.12.2020)

    2. BPL-Praxisausbildung BFCL.130 (b)
      (Ausgabe 3, Revision 0; Stand 27.12.2020)

  2. Gruppenerweiterung B, C, D BFCL.150(b)
    (Ausgabe 3, Revision 0; Stand 27.12.2020)

  3. Berechtigung Nachtfahrt BFCL.210
    (Ausgabe 3, Revision 0; Stand 27.12.2020)

  4. Berechtigung Fesselaufstieg BFCL.200
    (Ausgabe 3, Revision 0; Stand 27.12.2020)

  5. Klassenerweiterung (Gasballon) BFCL.150(c)(1)
    (Ausgabe 3, Revision 0; Stand 27.12.2020)

  6. Gewerblichen Flugbetrieb BFCL.215 (optional)
    (Ausgabe 1, Revision 0; Stand 27.12.2020)

  7. Auffrischungslehrgang gewerblichen Flugbetrieb BFCL.215(d)(2)(ii)
    (Ausgabe 1, Revision 0; Stand 27.12.2020)

  8. Ausbildung Erste Hilfe und Gebrauch von Feuerlöschern

  9. FI(B)-Berechtigung BFCL.330-345
    (Ausgabe 1, Revision 0; Stand 27.12.2020)

Die folgenden Formulare können für Auszubildende und angeschlossene Instruktoren nützlich sein:

  1. Fahrtbericht von Hand (.pdf; Ausgabe 4, Revision 0, Stand 09.03.2024)

  2. Fahrtbericht am PC (.pdfForm; Ausgabe 4, Revision 0, Stand 09.03.2024)

  3. BPL-Ausbildungskontrolle von Hand (sog. ‘Blaue Karte’; .pdf; Ausgabe 3, Revision 1; Stand 10.03.2024)

  4. BPL-Ausbildungskontrolle (in Überarbeitung) am PC (sog. ‘Blaue Karte’; .xls; Stand 10.03.2024; Form 711d-02). Die Excel Datei nutzt Makros, um per Knopfdruck ein PDF zu erstellen. Je nach Sicherheitseinstellung kann eine Meldung auftauchen, es besteht kein Sicherheitsrisiko.

  5. Abschluss- und Konformitätserklärung (.pdfForm; Ausgabe 2, Revision 0, generisch; Stand 09.03.2024)

Das folgende Ausbildungsprogramm deckt eine Ausbildung ab, die nicht deklarierte ist, sondern auf nationalem Recht basiert und zu einer Berechtigung führt, die nur in der Schweiz gültig ist:

  1. National Berechtigung Abflug bei Boden-/Hochnebel (Nebelstartberechtigung) Art.53
    (Ausgabe 1, Revision 0; Stand 06.02.2022)

Das folgende Ausbildungsprogramm ist nicht mehr aktuell und gegenwärtig von der SBA nicht deklariert, da es aufgrund der geringen Nachfrage nach dieser Ausbildung durch die SBA noch nicht auf die Bestimmungen gemäss Part-BFCL umgeschrieben wurde:

  1. Klassenwechsel (AS)
    (Ausgabe 2, Revision 1; Stand 20.11.2019; nicht aktuell/gültig)