Promotion de la relève
Der Schweizerische Ballonverband übernimmt gewisse Kosten seiner Mitglieder im Zusammenhang mit der Nachwuchsförderung im Ballonsport.
Konkret übernommen werden:
- Die effektiven Kosten für Propan/Gas bei Ballonfahrten welche exklusiv der Nachwuchsförderung dienen (z.B. im Rahmen eines Jugendlagers oder Jungfliegeraustauschs, etc.)
- Zusätzlich die Fahrspesen bei Fesselaufstiegen zum Veranstaltungsort und zurück; jedoch nur wenn die Anfahrt ausschliesslich für den Fesselaufstieg erfolgt (z.B. keine private Ballonfahrt). Fahrspesen werden zu CHF 0.70/km verrechnet.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme:
- Die Ballonfahrt oder der Fesselaufstieg findet im Rahmen einer national oder international anerkannten Veranstaltung statt.
- Im Korb befinden sich keine zahlenden Passagiere.
- Anträge müssen vor der Veranstaltung via Web-Formular eingereicht und durch den SBAV Vorstand bewilligt werden.
- Die Kostenübernahme erfolgt gegen Beleg (Kopie der Rechnung Gaskosten, Nachweis Fahrdistanz auf Google Maps) innerhalb von 30 Tagen.
- Der SBAV bewilligt Kosten bis max. CHF 2’000 pro Jahr.