Promotion de la relève

Der Schweizerische Ballonverband übernimmt gewisse Kosten seiner Mitglieder im Zusammenhang mit der Nachwuchsförderung im Ballonsport.

Konkret übernommen werden:

  • Die effektiven Kosten für Propan/Gas bei Ballonfahrten welche exklusiv der Nachwuchsförderung dienen (z.B. im Rahmen eines Jugendlagers oder Jungfliegeraustauschs, etc.)
  • Zusätzlich die Fahrspesen bei Fesselaufstiegen zum Veranstaltungsort und zurück; jedoch nur wenn die Anfahrt ausschliesslich für den Fesselaufstieg erfolgt (z.B. keine private Ballonfahrt). Fahrspesen werden zu CHF 0.70/km verrechnet.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme:

  • Die Ballonfahrt oder der Fesselaufstieg findet im Rahmen einer national oder international anerkannten Veranstaltung statt.
  • Im Korb befinden sich keine zahlenden Passagiere.
  • Anträge müssen vor der Veranstaltung via Web-Formular eingereicht und durch den SBAV Vorstand bewilligt werden.
  • Die Kostenübernahme erfolgt gegen Beleg (Kopie der Rechnung Gaskosten, Nachweis Fahrdistanz auf Google Maps) innerhalb von 30 Tagen.
  • Der SBAV bewilligt Kosten bis max. CHF 2’000 pro Jahr.