News-Beitrag

Anhängersicherung

Aufgrund gefährlicher Unfälle im Zusammenhang mit nicht funktionierenden Anhängersicherungen haben Polizeikorps in der Schweiz ein stärkeres Augenmerk auf die entsprechende Handhabung gerichtet. Der SBAV hat deshalb Abklärungen beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) vorgenommen und weist insbesondere auf einen Punkt hin: Das Abreissseil darf nicht als Schlaufe über die Anhängerkupplung gelegt werden sondern muss fest verbunden sein (z.B. mit entsprechender Öse). Diese Vorschrift besteht schon lange, neu dürfen aber auch keine Anhängerkupplungen mehr in Verkehr gebracht werden, die über keine solche Öse verfügen. Weitere Informationen liefert ein mittlerweile nicht mehr verwendetes Merkblatt des Kantons Graubünden oder ein Beitrag im deutschen BallonSport Magazin. Der Verstoss gegen diese Vorschrift ist nicht im Ordnungsbussenkatalog aufgeführt, es muss aber mit empfindlichen individuell festgelegten Bussen gerechnet werden.

Im Zusammenhang mit Anhängern ist ausserdem mehrfach die Frage aufgetaucht, ob abnehmbare Anhängerkupplungen bei Nichtbenutzung vom Fahrzeug entfernt werden müssen. Eine entsprechende Vorschrift existiert gemäss Auskunft des ASTRA nicht.

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