News-Beitrag

Balloon Rule Book

Am 14. März 2018 wurde die Verordnung (EU) 2018/395 der Europäischen Kommission (sog. «EASA.Part-BOP») veröffentlicht. Diese enthält detaillierte Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen. Die EASA hat nun am 23. März 2018 die dazugehörigen «AMC and GM» (Acceptable Means of Compliance and Guidance Material; in zwei Dokumenten) wie auch die dazugehörigen «Executive Director Decision» und die «Explanatory Note» veröffentlicht. Damit sind die im Jahr 2019 in Kraft tretenden operationellen Vorschriften der EASA, welche Gültigkeit in allen EU-Ländern haben werden, für den Moment vollständig dokumentiert.

Um allen Interessierten eine einfache Orientierung über die vielfältigen Vorschriften der EASA zu ermöglichen, die den Betrieb und die Zertifizierung von Ballonen betreffen, hat die EASA zudem am 27. März 2018 das (fortlaufend automatisch aktualisierte) Orientierungsdokument «Balloon Rule Book – Easy Access Rules» veröffentlicht. Dies ist eine Zusammenstellung aller Vorschriften von Part-BOP und der Zertifizierungsvorschriften für Heissluftballone, Gasballone und Fesselgasballone (CS-31HB, CS-31GB und CS-31TGB). Damit hat die EASA ein Werkzeug geschaffen, das eine einfache Orientierung in Wald von Betriebs- und Zertifizierungsvorschriften erlaubt und damit auch die künftige Einhaltung der Vorschriften erleichtern soll.

Der SBAV wird mit dem BAZL Gespräche über die Umsetzung dieser neuen Vorschriften führen und laufend über Entwicklungen informieren.

Im Sinne einer Ergänzung ist auf die nach wie vor laufende Überarbeitung der Vorschriften für Ballonpilotenlizenzen hinzuweisen. Unter dem EASA Rule Making Task RMT.0654 ist gegenwärtig ein Review und eine Revision der Ballonpiloten-Lizenzbestimmungen im Gange, an der der SBAV sich aktiv einbringen wird. Das Ziel ist insbesondere auch eine Vereinfachung der Vorschriften, die Überprüfung der Proportionalität der Vorschriften und ein Übergang zu einem verstärkt «performance-based rulemaking». Am 21. Juni 2018 wird die EASA einen Workshop zu dieser Thematik durchführen, und der SBAV hat sein Teilnahmeinteresse für diesen Workshop der EASA bereits direkt mitgeteilt. Aufgrund der fokussierten Vorgehensweise der EASA in dieser Sache ist absehbar, dass die revidierten Vorschriften innert der erstreckten Frist für die Einführung der EASA-Lizenzen (bis September 2020) in Kraft treten werden.

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