Die Frist für die Einführung des 8,33 kHz-Frequenzrasters für den VHF-Flugfunk in der Schweiz wird bis zum 30. März 2018 erstreckt. Dies gilt für sämtliche Luftraumklassen in der Schweiz, insbesondere aber für diejenigen, in denen das Mitführen eines Funkgerätes vorgeschrieben ist. (via BAZL)