Das deutsche Waffengesetz (§42a Abs 1 Nr. 3) verbietet das Führen von Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser). Ein aktueller Beitrag im Knife-Blog hält fest, dass die Behörden auch vermehrt Multifunktionswerkzeuge / Multitools sicherstellen oder die Besitzer dafür anzeigen. Da viele Ballonpilotinnen und -piloten Multitools mitführen, weist der SBAV auf diese Situation hin. Er empfiehlt insbesondere, entsprechende Multitools in verschlossenen Behältern zu transportieren.