News-Beitrag

Erstreckungen von Fristen aufgrund Pandemie

Das BAZL hat bereits Ende März im Zusammenhang mit der aktuellen Pandemie ein Dokument publiziert, welches Erstreckungen von Fristen unter anderem für Lizenzen und Ratings regelt. In gewissen Fällen können Fristen erstreckt werden, wenn unter anderem ein Briefing durch eine Instruktorin oder einen Instruktoren stattgefunden hat. Der SBAV steht gerne für die Ausarbeitung eines spezifischen Briefings zur Verfügung, wenn Mitglieder davon Gebrauch machen möchten. Mitglieder können sich gerne direkt an Balthasar Wicki wenden.

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