Der SBAV hat gemeinsam mit dem AeCS zur Revision der Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge (VRV-L) Stellung genommen und bereits über die Inkraftsetzung informiert. Für die Ballonfahrt ergeben sich daraus insbesondere zwei Änderungen im Zusammenhang mit dem Nebeldurchstossverfahren:
- das Nebeldurchstossverfahren ist nur noch ab Luftraum G zulässig (VRV-L, Art. 24, Abs 3)
- ein Mode-S-Transponder ist für das Nebeldurchstossverfahren vorgeschrieben (VRV-L, Art 29, Abs 2 c)
Der SBAV weist darauf hin, dass diese Anpassungen im aktuellen VFR-Guide (008/2017, NOV 09) unter RAC 6-3 noch nicht nachgeführt sind.