Wie vom Segelflugverband bereits kommuniziert, hat das BAZL ein neues Streckenflugformular für Pilotinnen und Piloten von Segeflugzeugen und Ballonen entworfen und auch schon in Kraft gesetzt. Das bisherige Formular (der bekannte „dreifach Durchschlag“) hat damit seine Gültigkeit verloren und ist zu ersetzen. Die Überarbeitung des Streckenflugausweises erfolgte ohne Einbezug des SBAV. Der SBAV erachtet das mit dem Einsatz des Streckenflugausweis verbundene Verfahren als für Ballonfahrer nach wie vor ungeeignet und wird mit dem BAZL das Gespräch suchen.