News-Beitrag

Meldepflicht bei Ereignissen

Ab 1. April 2016 haben Piloten der General Aviation eine Reihe neuer Meldepflichten, die über die bisherigen deutlich hinausgehen. Diese Meldepflichten sollen die Luftfahrtsicherheit verbessern und gleichzeitig der Just Culture Rechnung tragen: Meldungen dürfen gemäss der anwendbaren EU-Verordnung (376/2014) hinsichtlich von Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt jedoch nicht per se zu einer Bestrafung des Meldenden führen, solange dieser nicht grobfahrlässig oder gar absichtlich gehandelt hat. Auf der anderen Seite kann die Verletzung der Meldepflicht zu einer Bestrafung führen wie das BAZL ausführt. (via AeCS)

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