News-Beitrag

Vorlage Part-BOP

Themenseite EASA.Part-BOP / Site thématique EASA.Part-BOP

Gemäss EASA Part-BOP (Verordnung (EU) Nr. 2018/395) müssen alle gewerblichen Betreiber seit 8. April 2019 über ein den konkreten Verhältnissen angepasstes Betriebs- und Organisationshandbuch verfügen, dessen Vorhandensein und interne Umsetzung die Grundlage für die ans BAZL einzureichende Declaration gemäss BOP.ADD.100 ist. Die gewerblichen Ballonbetriebe, die über eine Betriebsbewilligung gemäss Art. 104 LFV verfügen, müssen die Declaration bis spätestens 8. Oktober 2019 eingereicht haben.

Auf der Website des SBAV wurden soeben die Muster eines Betriebs- und eines Organisationshandbuchs publiziert, das eine Arbeitsgruppe des SBAV (René Louis, Corinne Nacht, Gian-Marco Nacht, Cynthia Sob, Walter Vogel, Balthasar Wicki) auf Basis eines englischen Erstentwurf von Ernesto Merz erarbeitet hat. Die Musterdokumente stehen allen Mitgliedern zur Verfügung, die entweder bereits in der Vergangenheit gewerbliche Ballonbetriebe geführt haben, oder die aufgrund der 3+1-Regel künftig unter die Gewerblichkeitsdefinition gemäss EASA Part-BOP fallen.

Die deutschsprachigen Vorlagen werden in den kommenden Wochen von einer Arbeitsgruppe unter der Koordination der Westschweizer Ballonclubs (insbesondere der GAF und CAIBAC) übersetzt.

Wie bereits bekannt gegeben, führt das BAZL zusammen mit dem SBAV am 25. Mai 2019 einen Workshop (deutschsprachig) durch, an dem die Teilnehmer ihre persönlichen Part-BOP-Handbücher finalisieren können. Es ist vorgesehen, am 29. Juni 2019 einen zweiten Workshop (französischsprachig) im Raum Fribourg durchzuführen (Details werden in den nächsten Tagen noch bekannt gegeben). Diejenigen Teilnehmer aus der Romandie, die es vorziehen, am französischsprachigen Workshop teilzunehmen, können dies nach der Publikation der Ausschreibung des Workshops vom 29. Juni 2019 mitteilen und werden ohne weitere Kosten auf diesen Workshop umgebucht. Piloten, die sich noch für den (derzeit ausgebuchten) Workshop vom 25. Mai (deutschsprachig) interessieren, können sich online in die Warteliste eintragen.

Die heute vorliegenden Musterdokumente sind noch nicht in jeder Hinsicht perfekt, aber stellen nach Ansicht des SBAV eine brauchbare erste Grundlage dar. Der SBAV ist dankbar für alle Verbesserungsvorschläge und für das Zustellen von verbesserten Mustern für Anhänge etc. Nach Abschluss der beiden Workshops wird der SBAV eine nächste, aktualisierte Version der Musterdokumente publizieren.

Für Fragen und Anmerkungen steht Balthasar Wicki zur Verfügung.

Beitrags-Archiv

2024 (3)
2023 (3)
2022 (6)
2021 (26)
2020 (53)
2019 (62)
2018 (42)
2017 (45)
2016 (35)