News-Beitrag

Funk 8.33 KHz

Bis am 1. Januar 2018 müssen sämtliche Funkgeräte in der zivilen Luftfahrt über einen Kanalabstand von 8.33KHz verfügen. Dies gilt sowohl für die Funkgeräte im Ballon wie auch für jene, die als Bodenstation fungieren.

Der SBAV hat verschiedene Möglichkeiten zusammengestellt und attraktive Angebote eingeholt, um einen reibungslosen und frühzeitigen Austausch zu ermöglichen.

An der GV des SBAV vom 1. April 2017 werden einige Geräte zur Ansicht vor Ort sein.

Die Angebote der Take-Off Balloon AG sind gültig bis 16. April 2017 ab einer gewissen Bestellmenge der SBAV-Mitglieder. Bestellungen sind daher baldmöglichst direkt an funk@sbav.ch zu richten. Das SCHROEDER-Angebot kann ausserdem direkt bei SCHROEDER bestellt werden.

Kuerzi Avionics AG bietet alternativ in Zusammenarbeit mit dem Aero-Club einen Umrüstservice an.

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